Aktenzeichen M 23 E 19.2635

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VG München: Entscheidung vom 18.06.2019

Kein Anspruch auf Befreiung von Mietfahrzeugen zur Personenbeförderung von Ausstattung mit Alarmanlagen; auch keine Genehmigungsfiktion über § 15 Abs. 1 S. 5 PBefG!

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