Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2015
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf faire Verfahrensgestaltung durch Versagung von Akteneinsicht gem § 406e StPO, wenn mutmaßlich verletzte Strafnorm (hier: § 20a WpHG) keine drittschützende Wirkung hat
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