Aktenzeichen 28 W (pat) 33/12

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RCN:
RCNGVBNF5CMTB22ATZ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 05.11.2014

Markenbeschwerdeverfahren – "M (Wort-Bild-Marke)/M MENCK YOUR SUCCESS – BASED ON MENCK (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" – Widerspruch aus IR–Marke, deren Schutzumfang sich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt – unzulässiger Widerspruch – keine Auslegung, dass Grundlage des Widerspruchs eine deutsche Marke sein soll

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