Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 10.01.2022
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - Aufhebung des angegriffenen Bescheids durch Ausgangsbehörde vorliegend kein Indiz für Grundrechtsverletzung durch angegriffene fachgerichtliche Entscheidung
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