Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 42/11

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RCN:
RCNGUUPVRKYSL7G8K7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2012

Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung vor dem Anwaltsgerichtshof; Anforderungen an den Antrag auf Berufungszulassung wegen Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; widerlegliche Vermutung des Vermögensverfalls und Mitwirkungspflicht des Rechtsanwalts im Rahmen der Amtsermittlung

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