Aktenzeichen IV ZR 303/13

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RCNGUKMVRPFDHSUJ22

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.10.2014

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der Aufklärungsobliegenheit einer gesetzlichen Krankenkasse als Versicherungsnehmer

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