Aktenzeichen XI R 29/12

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 05.03.2014

(Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen PKW für private Zwecke - Anwendungsbereich von § 27 Abs. 5 Satz 2 UStG - Auslegung einer Ausnahmevorschrift)

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