Aktenzeichen AN 18 K 16.00873

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNGUDFSVTU7LRJKS6

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VG Ansbach: Entscheidung vom 13.12.2019

Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei Streit um Mitbenutzung eines öffentlichen Versorgungsnetzes

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