Aktenzeichen 2 StR 102/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:081122B2STR102.22.0
RCN:
RCNGTXLD932R98W79W

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.11.2022

Abgrenzung einer Bandenabrede und Irrtum über Funktionalität von Waffe

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