Aktenzeichen S 16 AL 196/21

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SG Landshut: Entscheidung vom 20.10.2023

Entleihbetrieb, Unabwendbares Ereignis, Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, Anerkennungsbescheid, Leistungsantrag, Leiharbeitnehmern, Kurzarbeitergeld, kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, SGB III, Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer, Andere Arbeitnehmer, Widerspruchsbescheid, Elektronischer Rechtsverkehr, BSG-Urteil, Sozialgerichtsgesetz, Betriebliche Voraussetzungen, Anzeige, Schadenminderungspflicht

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SG Landshut: Urteil vom 20.10.2023

Entleihbetrieb, Unabwendbares Ereignis, Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, Anerkennungsbescheid, Leistungsantrag, Leiharbeitnehmern, Kurzarbeitergeld, kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, SGB III, Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer, Andere Arbeitnehmer, Widerspruchsbescheid, BSG-Urteil, Sozialgerichtsgesetz, Elektronischer Rechtsverkehr, Betriebliche Voraussetzungen, Anzeige, Schadenminderungspflicht

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