Aktenzeichen IV ZR 496/14

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RCNGTGYXLM2DDMLWFR

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.09.2015

Fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung bei Benennung des Widerspruchsadressaten unterhalb der Belehrung; Berufung auf die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells als widersprüchliche Rechtsausübung; Anwendbarkeit der "Kick-Back"-Rechtsprechung

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