Aktenzeichen V ZR 239/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:061218BVZR239.17.0
RCN:
RCNGSJEFEZBMNQCHPW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.12.2018

Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Bemessung der Obergrenze; Darlegungslast des klagenden Wohnungseigentümers für den Verkehrswert seiner Wohnungseigentumseinheiten

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