Aktenzeichen Verg 14/22

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RCNGSJALLSB9KUZ94E

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BayObLG München: Entscheidung vom 20.01.2023

Krankenversicherung, Beschwerde, Rentenversicherung, Vergabeverfahren, Leistungen, Unfallversicherung, Bieter, Haftpflichtversicherung, Vergabekammer, Tarifvertrag, Krankheit, Pflegeversicherung, Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung, sofortige Beschwerde, gesetzliche Unfallversicherung, Beschwerde der Antragstellerin

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