Aktenzeichen III S 2/14

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RCNGRFZKJBUC83R8ZV

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 02.10.2014

(Kindergeld - Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung von unbestimmter Dauer - Keine streitgegenstandsbezogene Auslegung von § 52 Abs. 4 GKG)

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