Aktenzeichen M 8 S 21.2764

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ECLI:
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RCN:
RCNGR7B52MAQGXJB29

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VG München: Entscheidung vom 28.02.2022

Zweckentfremdung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine erneute Zwangsgeldandrohung, Geeignetheit einer wiederholten Zwangsgeldandrohung (verneint)

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