Aktenzeichen 6 B 29/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:040216B6B29.15.0
RCN:
RCNGR5F2TUJQ9LK7UP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 04.02.2016

Telekommunikation; Entgeltregulierung; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

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