Unerlaubte Ausfuhr von Grundstoffen zur Betäubungsmittelherstellung: Verbringung von Grundstoffen aus dem Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem nicht zu diesem Zollgebiet gehörenden Teil der Bundesrepublik Deutschland; strafschärfende Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen
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