Aktenzeichen 2 StR 139/11

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ECLI:
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RCN:
RCNGQ8SJCF5PGJH9PC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.06.2011

Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Herausnahme der Nichtanordnung einer Maßregel aus dem Revisionsangriff

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