Aktenzeichen 4 AZR 185/10

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 25.01.2012

Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung durch den Spruchkörper in vollständiger Besetzung

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