Aktenzeichen 1 A 10/17, 1 A 10/17 (1 A 3/17)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:220817B1A10.17.0
RCN:
RCNGP9NH2JFJMXL4Y8

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 22.08.2017

Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Einreise- und Aufenthaltsverbote

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