Aktenzeichen 2 StR 553/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:180718B2STR553.17.0
RCN:
RCNGNQW8K495AQVB9V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.07.2018

Gesamtschuldnerische Haftung bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen

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