Aktenzeichen 5 C 21/10

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RCNGMPY686XJQ3MXBQ

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 01.09.2011

Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden Kindes; einseitige Erledigungserklärung; Erledigung der Hauptsache; Sachentscheidung

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