Aktenzeichen 4 StR 312/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:020323U4STR312.22.0
RCN:
RCNGLBQZR2QE4F3TSE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.03.2023

Lückenhaftigkeit der Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

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