Aktenzeichen 5 StR 181/12

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RCN:
RCNGKV5XN67D6SJRDD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.06.2012

Strafverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes: Abweichung von dem Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers

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