Aktenzeichen 2 BvR 1746/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210303.2bvr174618
RCN:
RCNGKJM2GLY3ZFSU8U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.03.2021

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen verletzt bei mangelnden Darlegungen zum Anfangsverdacht (hier: Geldwäsche, § 261 StGB) das Grundrecht der Betroffenen aus Art 13 Abs 1 GG - Anfangsverdacht der Geldwäsche muss sich auch auf konstitutive Vortat iSd § 261 Abs 1 S 2 StGB beziehen

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