Aktenzeichen V ZB 171/14

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RCNGK82UA7PPZPZ4A9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.10.2015

Notarbeschwerdeverfahren: Berechtigte Amtsverweigerung des Notars hinsichtlich der Ausführung einer in ihrer Wirksamkeit umstrittenen Weisung einer Partei eines Wohnungseigentumskaufvertrages

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