Aktenzeichen XII ZB 312/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:220818BXIIZB312.18.0
RCN:
RCNGK3YYGLBARTVQB8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.08.2018

Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen: Auflösung einer in der Ehezeit begründeten Mitgläubigerschaft für die Rückforderung eines Darlehens

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