Ablehnung Asylantrag als offensichtlich unbegründet (bestandskräftig), Erlass Abschiebungsandrohung, zunächst ohne Bestimmung eines konkreten Zielstaates (Abschiebung in den Herkunftsstaat), nachträgliche Ergänzung der Abschiebungsandrohung um konkreten Zielstaat, (keine) aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ergänzung, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung:, (keine) erneute explizite Fristsetzung im Zusammenhang mit Ergänzung erforderlich.
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