Aktenzeichen 3 StR 297/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.08.2010

Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erörterungspflicht für eine mögliche Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

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