Aktenzeichen 2 BvR 1953/95

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RCN:
RCNGGKKKXW4H6TYHYM

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Bundesverfassungsgericht: 16.07.1998

Keine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei Verletzung der Wahlgrundsätze bei Wahlen zu Volksvertretungen der Länder

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