Aktenzeichen 11 Qs 73/23

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RCNGGK89VBGYBCMJFY

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LG Amberg: Entscheidung vom 18.10.2023

Pflichtverteidigerbestellung, Sofortige Beschwerde, Nachträgliche Beiordnung, Beiordnungsantrag, Staatsanwaltschaft, Kostenentscheidung, Rückwirkende Bestellung, Notwendige Verteidigung, Verzögerung der Entscheidung, Rechtsmittel, Obergerichtliche Rechtsprechung, Schriftsätze, Sach- und Rechtslage, Betäubungsmittelabhängigkeit, Besondere Umstände, Angefochtene Entscheidung, Abgeschlossenes Verfahren, Kosteninteresse, Beschuldigter, Entscheidung über den Antrag

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