Aktenzeichen VI ZR 63/14

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RCNGGH2GUCV2DFSCRX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2015

Arzneimittelhaftung eines Anbieters eines Generikums mit dem Wirkstoff Allopurinol: Voraussetzungen und Inhalt eines Auskunftsanspruchs eines durch Nebenwirkungen geschädigten Patienten

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