Aktenzeichen AN 4 K 15.02621

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNGG7DL8FAW2T85ZH

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VG Ansbach: Urteil vom 20.04.2016

Erneute Erhebung einer bereits zuvor erhobenen, aber zurückgenommenen identischen allgemeinen Feststellungsklage

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