Aktenzeichen W 3 S 23.1174

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RCNGF99F5QESXTVZVD

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VG Würzburg: Entscheidung vom 17.01.2024

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, überwiegend offene Erfolgsaussichten, Anordnungen nach dem PfleWoqG, Reaktionszeit auf Rufsignale, Pflicht des Einrichtungsträgers zur Vorlage von Unterlagen, offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt, Bestimmtheit von Zielvorgaben, Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

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