Aktenzeichen L 15 RF 9/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNGD68H7KGF6PYJNZ

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LSG München: Entscheidung vom 06.05.2015

Betriebsausgaben, Einkommen, Begleitperson, Entschädigung, Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Anforderung, Auslagenvergütung, Beteiligter, Beweisführung, Beweismaßstab, Dauer, Einkünfte, Entschädigung für Verdienstausfall, Entschädigung für Zeitversäumnis, Entschädigungsanspruch, erstmalige Festsetzung, Festsetzung, Geltendmachung, Gerichtstermin, geringe Einkünfte, Heranziehung, Höhe, Kostenbeamter, Kostenfestsetzung, Kostenminimierungspflicht, Mindestsatz, Nachweis, Porto, Portokosten, Regelmäßigkeit, richterliche Festsetzung, selbstständige Erwerbstätigkeit, selbstständige Tätigkeit, Selbstständiger, selbständige Erwerbstätigkeit, selbständige Tätigkeit, Selbständiger, sozialgerichtliches Verfahren, Stundensatz, Unregelmäßigkeit, vorläufige Regelung, Zeitaufwand, Zeitdauer, Überzeugungsbildung

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