Aktenzeichen 27 W (pat) 123/16

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RCN:
RCNGBZQKC4BV4GYSS2

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.03.2017

Markenbeschwerdeverfahren – "F.C. von BAYERN MÜNCHEN GbR (Wort-Bild-Marke)" – zur zulässigen Einlegung der Beschwerde – Einzahlung der Beschwerdegebühr reicht auch unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks nicht zur wirksamen Beschwerdeeinlegung aus – kein Wiedereinsetzungsantrag – keine Wiedereinsetzung von Amts wegen – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

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