Aktenzeichen S 3 AS 308/23

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RCNGBDKELT47D6TSJW

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SG Augsburg: Urteil vom 08.11.2023

Ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung, Versagungsbescheid, Bedarfsgemeinschaft, Hilfsbedürftigkeit, Versagung von Leistungen, Ermessensausübung, Mitwirkungspflichten, Ermessensentscheidung, Sozialgerichtsgesetz, Elektronischer Rechtsverkehr, Landessozialgericht, Fehlende Mitwirkung, Antragsvordruck, Ermessensreduzierung auf Null, Minderjähriges Kind, Ziff, Leistungsversagung, Angemessene Frist, Widerspruchsbescheid, Mitwirkungsobliegenheit

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