Aktenzeichen AN 3 S 20.01473

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNGB8PF3RBA8XBLJ6

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VG Ansbach: Entscheidung vom 13.08.2020

Nutzungsuntersagung und Verpflichtung zum Entfernen der Einrichtungsgegenstände

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