Aktenzeichen V ZB 186/11

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RCN:
RCNGA89QE8WZ2N2R49

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.12.2011

Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an den gleich- oder vorrangigen Gläubiger auf Grund eines Doppelausgebots zu der Bedingung des Fortbestandes bzw. des Erlöschens eines als Altenteil eingetragenen Rechts; Ermessen des Vollstreckungsgerichts bei der Zuschlagserteilung

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