Aktenzeichen 6 C 21/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:290323U6C21.21.0
RCN:
RCNGA22WS94WMUBT6F

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.03.2023

Berücksichtigung einer Empfehlung der Kommission im Rahmen einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung

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