Aktenzeichen 4 BN 28/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2024:080224B4BN28.23.0
RCN:
RCNG997W2VSSA88X2W

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.02.2024

Anforderungen an die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO

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