Aktenzeichen S 14 AS 845/18 ER

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RCN:
RCNG83PJKJLN658BHW

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SG Nürnberg: Entscheidung vom 07.09.2018

Unmittelbare und ausschließliche Unterhaltsgewährung als Voraussetzung für ein nach § 44 SGB X abgeleitetes Freizügigkeitsrecht

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