(Markenbeschwerdeverfahren – "Unterbrechung des patentamtlichen Widerspruchsverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens" – markenrechtlicher Anspruch als Gegenstand der Insolvenzmasse – zur analogen Anwendung des § 240 ZPO im Widerspruchsverfahren - während der Unterbrechung des Verfahrens ergangener Beschluss des DPMA – Verfahrensmangel - Aufhebung des Beschlusses – Zurückverweisung des Verfahren an das DPMA - Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr)
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