Aktenzeichen VIII ZR 25/11

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RCNG7L2GZXUNJCJF2U

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.09.2011

Erdgaslieferungsvertrag mit Normsonderkunden: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel; ergänzende Vertragsauslegung; Gesamtnichtigkeit; Entreicherung

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