Aktenzeichen Au 6 S 24.30290

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RCN:
RCNG7JAFL6RJ28FTS9

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VG Augsburg: Entscheidung vom 26.03.2024

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylfolgeantrag eines myanmarischen Staatsangehörigen, Geltendmachung eines nur in Kopie vorgelegten Haftbefehls und eines ebenfalls nur in Kopie vorgelegten Einberufungsbefehls, Beweiserhebung durch Auskunft des Auswärtigen, Amts und Aussetzung des Klageverfahrens

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