Aktenzeichen 1 C 36/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:220218U1C36.16.0
RCN:
RCNG734Z2TZ5WMQAHY

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.02.2018

Ehemann muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG bei Einreise besitzen

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