Aktenzeichen 4 CE 21.601

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RCNG6D7F9UULY8EAJG

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VGH München: Entscheidung vom 07.04.2021

Rechtsschutzbedürfnis, Verwaltungsgerichte, Einstweilige Anordnung, Fehlende Glaubhaftmachung, Antragsgegner, Nachträglicher Rechtsschutz, Beschwerde des Antragstellers, Sitzungsteilnahme, Vorwegnahme der Hauptsache, Ausschußsitzung, Zumutbarkeit, Öffentlichkeitsgrundsatz, Ärztliches Attest, Vorbeugender Rechtsschutz, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Prüfung im Beschwerdeverfahren, Kostenentscheidung, Öffentlich-rechtliches Hausrecht, Kommunalrecht, Gerichtlicher Rechtsschutz

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