Aktenzeichen 7 U 5822/20

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RCN:
RCNG5Q5Q4KRK4GALND

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OLG München: Urteil vom 17.11.2021

Schadensersatz, Software, Berufung, Leistungen, Sachmangel, AGB, Beschaffenheitsvereinbarung, Annahmeverzug, Beschaffenheit, Mangelhaftigkeit, Feststellung, Nutzbarkeit, Angebot, Vertrag, konkrete Anhaltspunkte, Rechtsprechung des BGH

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