Aktenzeichen 1 StR 131/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:220921B1STR131.21.1
RCN:
RCNG5PC3CRA9EU2H63

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.09.2021

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an eine Bandenabrede

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