Aktenzeichen 24 B 23.30369

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ECLI:
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RCN:
RCNG527U954DX7GWVB

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VGH München: Urteil vom 09.01.2024

Folgen der fehlenden Bindung, Dänemarks an die Richtlinien 2013/32/EU und 2011/95/EU auf die Möglichkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG

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